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Boerboel Unterstützung

Anforderungen für die Zucht

Zuchtanforderungen und Vorschriften der BI ab 01-01-2017

ALLE bisherigen Regeln und Richtlinien werden hiermit außer Kraft gesetzt!

1.1. Im Falle einer Zucht müssen beide Zuchthunde (Rüde und Hündin) die folgenden Anforderungen erfüllen:
1.1.1. Alle Zuchthunde sollten dem BI-Zuchtstandard entsprechen.
1.1.2. Muss einen Mikrochip haben.
1.1.3. Sollte medizinisch untersucht und völlig gesund sein und die von BI festgelegten Mindestanforderungen an den Gesundheitszustand erfüllen:
1.1.3.1. HD C - C. (Mindestpunktzahl.) Eine niedrigere Punktzahl als diese ist nicht zulässig.
1.1.3.2. Hinweis der BI: Verwenden Sie nur Hunde mit C - C-Hüften für Hunde mit A - A-Hüften!
1.1.3.3. ED 1 - 1. . (Mindestpunktzahl.) Eine Unterschreitung dieser Punktzahl ist nicht zulässig. Siehe auch 1.1.3.7
1.1.3.4. Hyperplasie (Hündinnen) frei.
1.1.3.5. Hoden (männlich) müssen beide vorhanden und abgestiegen sein.
1.1.3.6. Augen, Ec - Entropium und Distichiasis frei
1.1.3.7. Alle in der Datenbank bereits bekannten (alten) Werte von ED werden beibehalten und zur Paarung akzeptiert. Punkt 1.1.3.3. gilt für Hunde, die nach dem 01.01.2017 medizinisch untersucht werden. ED-Gesundheitsergebnisse eines Tierarztes, datiert bis zum 31.12.2016, werden mit einer maximalen Punktzahl von ED 2 - 2 akzeptiert.
1.1.4. Muss ein DNA-Profil nach dem ISAG-Protokoll haben. 18 und/oder 21 Marker.
1.1.5. Zuchthunde, die im Besitz eines BI-Züchters sind, müssen von BI zugelassen und im Besitz einer TPI sein. (Äußeres, Charakter und Gesundheit = TPI)
1.1.5.1. Mindestinspektionsergebnis außen 75 %. Weniger als 75 % bedeutet Disqualifikation.
1.1.5.2. Mindestpunktzahl im Charaktertest 75 %. Weniger als 75% Disqualifikation.
1.1.6. Wenn eine Kombination z.B. mit einem Männchen erfolgt, das nicht bei BI, sondern bei einer anderen Organisation registriert ist, muss das Männchen die folgenden Anforderungen erfüllen:
1.1.6.1. Muss ein DNA-Profil nach dem ISAG-Protokoll haben. 18 und/oder 21 Marker.
1.1.6.2. Muss einen Stammbaum haben.
1.1.6.3. Muss von der anderen Organisation zugelassen und für die Zucht geeignet sein.
1.1.6.4. Muss medizinisch anerkannt und völlig gesund sein und mindestens die Punkte 1.1.3.1 und 1.1.3.3 erfüllen.
1.1.6.5. Wird Gefriersperma eines verstorbenen Hundes verwendet, kann in bestimmten Fällen von einem der Punkte unter 1.1.3 abgewichen werden.
1.1.6.6. Wird Gefriersperma von einem NICHT toten Hund verwendet, so ist der Hund gemäß den Nummern 1.1.3. oder 1.1.6. medizinisch zu untersuchen.
1.1.6.7. Bei der Verwendung von Gefriersperma ist in ALLEN Fällen ein DNA-Profil erforderlich. ( 1 Tropfen ist ausreichend !!)
1.1.6.8. Die Eltern des ausgewählten Männchens sollten dem BI bekannt sein.
1.1.6.9. Punkt 1.1.6. gilt, wenn die Ahnentafel dieser Organisation von BI akzeptiert wird.
1.1.6.10. Wenn der Stammbaum von BI nicht akzeptiert wurde, sollten das DNA-Profil und die Stammbäume der Eltern des ausgewählten Rüden zusätzlich zu Punkt 1.1.6 gesendet werden, um eine gründliche Überprüfung der Elternschaft durchzuführen.
1.1.7. Alle Zuchthunde, die die Anforderungen der BI erfüllen, haben in der Datenbank den Status"Zur Zucht geeignet: Ja".
1.1.8. In allen Fällen, die oben nicht vorgesehen sind, trifft BI eine Entscheidung, die nicht anfechtbar ist.

1.2. Die Hündin.
1.2.1. Die Hündin muss am Tag des ersten Deckaktes mindestens 18 Monate alt sein.
1.2.2. Eine Hündin, von der noch keine Welpen geboren wurden, darf nach dem Tag, an dem sie das Alter von 72 Monaten (6 Jahren) erreicht, nicht mehr gedeckt werden.
1.2.3. Eine Hündin, von der vor dem Tag, an dem sie das Alter von 96 Monaten (8 Jahren) erreicht hat, keine Welpen geboren wurden, darf nicht gedeckt werden.
1.2.4. Eine Hündin darf nach dem Tag, an dem ihr vierter Wurf geboren wurde, nicht mehr gedeckt werden.
1.2.5. Eine Hündin darf nach dem Tag, an dem ihr dritter Kaiserschnitt stattgefunden hat, nicht gedeckt werden
1.2.6. Eine Hündin sollte nicht innerhalb von 35 Wochen nach der Geburt eines vorherigen Wurfs gedeckt werden.
1.2.7. Eine Hündin darf innerhalb von 24 Monaten maximal zwei Würfe haben, unter Berücksichtigung von Artikel 1.2.6.

1.3. Das Männchen
1.3.1. Das Männchen muss am Tag der Verpaarung mindestens 12 Monate alt sein.
1.3.2. Das Männchen muss lizenziert und zur Zucht geeignet sein. Siehe 1.1.5.

1.4. Einschränkung der Inzucht.
1.4.1. Die folgenden Kombinationen sind nicht erlaubt: Vater - Tochter, Mutter - Sohn, Bruder - Schwester. Die Gesetzgebung kann von Land zu Land unterschiedlich sein. Jeder Züchter sollte auf jeden Fall die gesetzlichen Bestimmungen seines Landes befolgen bzw. respektieren. !!
1.4.2. Die Tatsache, dass Welpen als Ergebnis einer Verpaarung geboren werden, die unter Verstoß gegen die Bestimmungen des Artikels 1.4.1. stattgefunden hat, steht der Aufnahme in das internationale Boerboel-Register nicht entgegen.
1.4.3. Welpen, die in den Niederlanden als Ergebnis einer Verpaarung geboren wurden, die gegen die Bestimmungen des Artikels 1.4.1 verstößt, wird die Eintragung in das Boerboel International Register verweigert und es gilt folgendes: " Derjenige, der zum Zeitpunkt des Deckens Eigentümer der Hündin war und diese Hündin entgegen den Bestimmungen von Artikel 1.4.1. decken ließ oder nicht verhinderte, dass diese Hündin entgegen diesen Bestimmungen gedeckt wurde, macht sich einer Straftat schuldig. ”

1.5. Wiederholen Sie die Kombinationen
1.5.1. Die gleiche Elternkombination ist maximal dreimal erlaubt

1.6. Nestregistrierung
1.6.1. Die Wurfregistrierung muss innerhalb von sechs Monaten nach der Geburt erfolgen.
1.6.2. Der Züchter ist verpflichtet, jede Verpaarung innerhalb von 30 Tagen mit dem entsprechenden Formular zu registrieren.
1.6.3. Solange die Verpaarung nicht registriert wurde, gibt es keine Möglichkeit für Plätze in der Sektion erwartete Würfe und im Falle von Unvollkommenheiten wird der Wurf nicht registriert.
1.6.4. Hunde können mit nur 1 / einem Zwingernamen registriert werden.
1.6.5. Kennelnamenzusätze werden nicht mehr akzeptiert.
1.6.6. BI behält sich das Recht vor, Zwinger- und Rassennamen ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
1.6.7. Welpen tragen den Zwingernamen des Züchters / Besitzers der Hündin zum Zeitpunkt der Geburt.
1.6.8. Züchter mit Datenbankzugang sollten sicherstellen, dass die Daten des Welpen und des neuen Besitzers in die Datenbank von BI.
eingetragen werden. 1.6.9. Im Falle einer Welpenregistrierung nach sechs Monaten gelten die folgenden Bestimmungen:
1.6.9.1. Eingaben können nur von BI vorgenommen werden.
1.6.9.2. DNA-Profile der Welpen müssen eingereicht werden und/oder dem BI bekannt sein.
1.6.9.3. Es werden Verwaltungskosten berechnet. (Siehe Datenbank, Website und App für Kostenangaben.)
1.6.10. Im Falle eines Wurfes mit möglicherweise verschiedenen Vätern (Dual Sire Verpaarung) muss die DNA jedes Welpen eingereicht werden und Geburtsurkunden werden erst ausgestellt, wenn die DNA-Ergebnisse bekannt sind und die Elternschaft über die Datenbank verifiziert wurde. BI wird den Wurf registrieren.
1.6.11. Das Betreten eines der Männchen ist ausdrücklich verboten.
1.6.12. Bei Weitergabe falscher, dem Rassestandard des BI nicht entsprechender Angaben in Bezug auf Farbe, keine korrekten Eltern oder sonstigem, bei der Registrierung eines Hundes / Welpen, wird die Ahnentafel / Geburtsurkunde für ungültig erklärt. Der Hund wird dann automatisch in das 'Pet-Register' aufgenommen und der Züchter erhält eine Warnung.
1.6.13. BI behält sich außerdem das Recht vor, diese Informationen (1.6.12) mit anderen Organisationen zu teilen.